Wir haben bereits in über 5.000 Fällen die Servicepauschale für Kunden zurückgeholt.
  

Die meisten Telekom-Anbieter erstatten die Servicepauschale freiwillig, ohne dass ein Gerichtsverfahren erforderlich ist. Es ist nur eine Aufforderung durch Strohmayer Rechtsanwalt erforderlich. Als Konsumentenschutz-Kanzlei bieten wir diesen Dienst kostenlos an.

Die Anmeldung ist für folgende Anbieter möglich und dauert weniger als 1 Minute: A1, Drei, Bob, MTEL, RedBull Mobile, Salzburg AG, Kabelplus, LIWEST, ASAK.


Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei. Wir haben schon tausende Prozesse erfolgreich gegen Telekom-Anbieter geführt (Liste erfolgreich abgeschlossene Verfahren). Daher nehmen die Anbieter ein Aufforderungsschreiben von uns viel ernster, als die Aufforderungen von Kunden selbst - und Kunden erhalten wirklich zB von Drei binnen 4-6 Wochen eine erhebliche Gutschrift (ohne, dass Sie etwas zahlen oder auf etwas verzichten müssen). Für das Aufforderungsschreiben müssen Sie uns nichts bezahlen. Sie müssen nichts abgeben.
Ja. Als Konsumentenschutz‑Kanzlei bieten wir diesen Dienst 100% kostenlos an – kein Erfolgshonorar, keine Provision, keine Abzüge. Die Aufforderungsschreiben sind für uns wenig Aufwand. Derzeit schicken wir ca. 500 Aufforderungsschreiben pro Woche - und die Erstattungen erfolgen standardmäßig. Kunden erhalten in fast allen Fällen eine Gutschrift (ohne, dass sie auf etwas verzichten oder etwas bezahlen müssen). Natürlich haben Sie Anspruch auf Bar-Rückzahlung (nicht "Gutschrift"). Sollten Sie mit der Gutschrift nicht zufrieden sein, können Sie uns wahlweise mit der gerichtlichen Durchsetzung beauftragen. Für viele Kunden, die sich ein Gerichtsverfahren nicht leisten können oder wollen, ist die Gutschrift aber eine gute Option.
1) Klicken Sie auf „Jetzt Servicepauschale Gratis zurückfordern!“ und füllen Sie das kurze Formular aus - dafür müssen Sie keinerlei Unterlagen heraussuchen.
2) Wir versenden das Einschreiben an Ihren Anbieter und übernehmen die Abwicklung.
3) Sie erhalten daraufhin in vielen Fällen binnen einiger Wochen die Rückerstattung, da die Anbieter nach unserer Aufforderung freiwillig bezahlen oder Gutschriften gewähren.
Nein. Sie können infolge der Rückerstattung nicht gekündigt werden. Das bedeutet: Nach der Rückerstattung dürfen Sie den Vertrag ohne Servicepauschale weiterhin behalten. Das ist bereits rechtskräftig entschieden (6 C 690/23y). Die drei größten Anbieter (A1, Magenta und Drei) haben auch bereits entsprechende Unterlassungserklärungen gegenüber dem Verein für Konsumeteninformation (VKI) abgegeben, den ich diesbezüglich vertreten habe.